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Rechtsanwalt Lueneberg bietet Unternehmern ein erstes, persönliches Gespräch (max. 90 min.) zwecks einer ersten und überschlägigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage und Einordnung des Status Quo an; und zwar - gemessen an der hier üblichen Vergütung - zu einem hierfür reduzierten Fixhonorar von 250,00 EURO netto zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit bei 19 %: 297,50 EURO brutto).
Sie können sich sodann in Ruhe entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie weitere Beratung und/oder rechtlichen Beistand durch die Kanzlei Lueneberg in Anspruch nehmen wollen. Wir - für unsere Seite - entscheiden, ob wir diese Sache übernehmen wollen und können.
Liegen alle Information und Unterlagen zu der Angelegenheit vor, erhalten Sie hierzu kurzfristig eine Erklärung über die beabsichtigte Mandatsannahme und ein konkretes Angebot über eine Vergütungsvereinbarung (Honorar und Kosten) einschl. Vorschußanforderung. Wenn wir für Sie in dem abgesteckten Sach- und Finanzrahmen nicht für Sie tätig werden können, geben Sie Ihnen selbstverständlich unverzüglich Bescheid.
Betrifft Sie die Sache als Verbraucher und benötigen einen solchen FIRST AID - TERMIN, so sprechen Sie uns wegen der Einzelheiten bitte darauf an.
Bei Eilsachen oder Angelegenheiten, die vielleicht mangels eigener, rechtzeitiger Erledigung bei Ihnen "eilig geworden sind", wird Ihnen als Mandant selbstverständlich auch möglichst sofort geholfen; also auch über die üblichen Bürozeiten hinaus.
Da eine solche Verfügbarkeit und Abrufung von Beratungskapazitäten "vom Fleck weg" einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, erfolgt in solchen Fällen eine angemessene Majorierung der Vergütung.
Gehe zu: § 14 BGB