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Honorare

Sie erwarten von Ihrem Rechtsanwalt und Ansprechpartner Seriösität, Zuverlässigkeit und sorgfältige und zügige Bearbeitung Ihres Problems. Außerdem soll er stets direkt und schnell für Sie erreichbar und disponibel sein.

Weil wir mit unseren Mandanten ebenfalls eine vertrauensvolle Zusammenarbeit praktizieren, wird - selbstverständlich - erwartet, daß die Arbeit des Anwalts auch vergütet wird.

Rechtsanwälte sind in der Art und Weise der Abrechnung der Anwaltsvergütung nicht frei. Auch Erfolgshonorare nach amerikanischem Muster (sog. "contingent fees"), sind - bis auf ganz wenige und seltene Ausnahmesituationen - weiterhin verboten.

Anläßlich der Annahme eines Mandates klären wir mit Ihnen die Vergütung, so daß Sie über diesen auch für Sie wichtigen Punkt von Anfang an unterrichtet sind.

Im außergerichtlichen Bereich (interne Rechtsberatung, Vertragsgestaltung sowie außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Gegner) wird die Vergütung gewöhnlich mittels einer Vergütungsvereinbarung vereinbart.

Bei einer Beauftragung eines Anwalts zur Führung eines Gerichtsprozesses hat der deutsche Gesetzgeber Mindestvergütungen vorgegeben. Der gesetzliche Tarif befindet sich - umgestellt auf EURO - auf dem Stand von 1994.

Hier finden Sie einige weitergehende Informationen zu einzelnen Aspekten der Anwaltsvergütungen:

Wenn Sie Fragen die zu den Gesamtkosten einer Beratung und/oder eines Gerichtsprozesses (einschl. anfallender Gerichtskosten) haben, können Sie hierzu eine unverbindliche und kostenlose Anfrage per Email an office [@] lueneberg.com stellen.