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Deutsch-Französisches Doppelbesteuerungsabkommen -

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen wurde am 02.04.2009 ratifiziert. Das Abkommen tritt damit am 03.04.2009 in Kraft und ist auf "deutsch-französische" Nachlässe von Personen anzuwenden, die am 03.04.2009 oder später verstorben sind.

Abkommen - Deutsche Fassung:
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen [65 KB]

Convention - version française:
CONVENTION ENTRE LA REPUBLIQUE FRANÇAISE ET LA REPUBLIQUE FEDERALED’ALLEMAGNE EN VUE D’EVITER LES DOUBLES IMPOSITIONS EN MATIERED’IMPOTS SUR LES SUCCESSIONS ET SUR LES DONATIONS [40 KB]

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